Krankentransport
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.
Schnell und sicher zur Behandlung
Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.
Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.
Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport
Wenden Sie sich einfach an unseren Kreisverband oder an die Rufnummer 19222 an die Rettungsleitstelle, um einen Krankentransport zu bestellen. Bitte nutzen Sie nicht die Notrufnummer 112, da diese medizinischen Notfällen vorbehalten ist. Wir beraten Sie gerne zu der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Alles andere ist ganz einfach. Unsere Fachkräfte holen Sie pünktlich Zuhause ab und bringen Sie sicher ans Ziel.
Wer kann den Krankentransport nutzen ?
- Unfallgeschädigte
- Erkrankte
- bettlägerige Patienten
- Gehbehinderte
- Krankenhäuser
- Ärzte
- Krankenkassen/Versicherungen
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit unserem Ansprechpartner vor Ort Kontakt auf.