bundesfreiwilligendienst-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

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Freiwilligendienst (FSJ/BuFDi)

Wir, der DRK-Kreisverband Bremervörde e. V., bieten in folgenden Einsatzbereichen regelmäßig unterschiedlich viele Plätze im Freiwilligendienst (FSJ und BFD) an:

Rettungsdienst

- vier Stellen auf den Rettungswachen in Bremervörde, Zeven und Rotenburg

- Voraussetzung: FSJ/BFD-Absolventen müssen mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines Führerscheines sein

- Vorbereitung auf den Sanitätsdienst durch entsprechende Kurse und ein Klinik-Praktikum.

Kinderkrippen (Kleinkinder im Alter von einem bis drei Jahren)

- fünf Stellen im Krippenbereich (vier in Zeven, eine in Bremervörde)

- keine besonderen Vorkenntnisse für diese Einsatzstellen nötig

Kindergärten (Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren)

- sieben Stellen im Kindergartenbereich (vier Stellen in Zeven, zwei in Tarmstedt, eine in Bremervörde).

- keine besonderen Vorkenntnisse für diese Einsatzstellen nötig

Mehrgenerationenhaus (MGH) Zeven

- zwei Stellen

- Tätigkeit: Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, Schularbeitshilfe, Mitwirkung beim pädagogischen Mittagstisch.

 
Mahlzeitendienst Essen auf Rädern (Bremervörde/Zeven)

- eine Stelle

- Voraussetzung: Führerschein

- Tätigkeit: Erhitzen und Ausliefern von Speisen, Lagerhaltung, Fahrzeugwartung

Bewerbungsverfahren

Für das Bewerbungsverfahren reicht zunächst die Übersendung eines Anschreibens und des Lebenslaufes an info(at)drk-bremervoerde.de (Kindergärten/-tagesstätten, Menüservice Essen auf Rädern u. a.) beziehungsweise d.richter(at)drk-bremervoerde.de (Rettungsdienst)

 

Das weitere Bewerbungsverfahren läuft beim FSJ über den DRK-Landesverband Niedersachsen und ausschließlich online, das Einstellungsverfahren für den BFD übernimmt der DRK-Kreisverband Bremervörde e. V.

Vergütung

Alle Freiwilligen erhalten während ihrer zwölfmonatigen Dienstzeit ein monatliches Taschen- und Verpflegungsgeld in Höhe von zur Zeit 400 Euro und 26 Tage Urlaub. Während der Zeit des Freiwilligendienstes sind fünf Wochen Seminar zu absolvieren. Wenn nötig, wird Dienstbekleidung gestellt. Es besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Eine Unterkunft kann nicht zur Verfügung gestellt werden.