Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz: Hier finden Sie Tipps, Muster und alles, was Sie zur DSGVO als Vereinsmitglied wissen müssen. Einfach, praxisnah, und leicht verständlich.
Nein. Bereits vor dem 25.05.2018 (Geltungsbeginn DSGVO) galt mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland ein im Wesentlichen vergleichbares, oft sogar inhaltsgleiches Datenschutzrecht. .....
Grundsätzlich muss der Verein nur die Personen, deren Daten er neu erhebt, darüber informieren, wie er mit ihren Daten umgeht. Deshalb besteht keine Informationspflicht gegenüber Vereinsmitgliedern, die bereits vor dem 25.05.2018 (Geltungsbeginn der DSGVO) dem Verein beigetreten sind.
Es reicht aus, wenn der Verein die erforderlichen Informationen auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt und an geeigneter Stelle darauf hinweist (z.B. im Aufnahmeformular). Möglich ist aber auch, dass der Verein die Informationen über sein „Schwarzes Brett“ veröffentlicht oder sie auf Nachfrage dem Betroffenen gegenüber schriftlich aushändigt oder mündlich erklärt.
Nein. Im Übrigen wird in aller Regel die Verarbeitung von Mitgliederdaten bei Vereinen nicht durch Einwilligungen, sondern durch ihre bloße Mitgliedschaft gerechtfertigt. .....
Wie bisher dürfen Personen fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden, wenn der Verein hieran ein berechtigtes Interesse hat oder der Fotografierte eingewilligt hat. Fotos, auf denen die einzelnen Personen nicht erkennbar sind, dürfen stets aufgenommen und veröffentlicht werden. .....
Schon bisher gelten für Internetseiten besondere Informationspflichten. Diese werden durch die sog. Datenschutzerklärung erfüllt, in der die Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Internet zusammengefasst sind. .....
Ja, wenn der Verstoß so gravierend ist, dass dieser einen ideellen oder finanziellen Schaden nach sich ziehen kann. Wie z.B. durch die versehentliche Veröffentlichung eines ärztlichen Attests. .....
Jeder Datenschutz-Verstoß ist ein rechtswidriger Zustand, der ausgeräumt werden muss. Bei einem auf Unkenntnis beruhenden Erstverstoß drohen dem Verein keine Bußgelder. .....
Im Verarbeitungsverzeichnis werden die wichtigsten Informationen zu den jeweiligen Datenverarbeitungstätigkeiten des Vereins zusammengefasst. Ein nur noch mit wenigen Angaben zu ergänzendes Standardformular steht als Download (hier) bereit. .....